Rechtsprechung
BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Abschluss eines Schiffbauvertrages und Darlehensvertrages - Fehlerhaftigkeit einer anwaltlichen Beratung - Wirksamkeit einer vereinbarten Schiedgerichtsklausel
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675; ZPO § 286
Beratungspflicht des Rechtsanwalts; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Mandant - Zweifel - Bedenken - Darlegungspflicht - Erörterungspflicht - Schadensersatz - Pflichtversäumnis - Beweislast - Prozeßrisiko - Aufklärung - Schriftliche Stellungnahme - Aushändigung - Vorbehalt der Ergänzung/Einschränkung - Mündliche Erläuterung
Papierfundstellen
- NJW 1985, 264
- ZIP 1985, 35
- MDR 1985, 395
- VersR 1985, 42
- BB 1985, 887
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68
Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
So hätten sie die Zedentin nicht einmal auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 315 hingewiesen.Das Berufungsgericht beanstandet vor allem, daß die Beklagten in ihrer schriftlichen gutachtlichen Stellungnahme vom 21. Mai 1975 nicht auf die von der Rechtsprechung in verschiedenen Entscheidungen herangezogenen Gesichtspunkte hingewiesen haben, weshalb Schiedsgerichte auch zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Schiedsgerichtsvereinbarungen berufen sein sollen, und daß sie insbesondere einen deutlichen Hinweis auf die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 315 unterlassen haben.
Für die Behauptung der Beklagten, der Zweitbeklagte habe anläßlich einer Besprechung in Genf am 21. Mai 1975 den leitenden Herren der Zedentin seine Zweifel bezüglich der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und die einzelnen Risiken vorgetragen, und dabei auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 53, 315 erwähnt, hält es - im Gegensatz zum Landgericht - diese für beweispflichtig.
Die Beklagten konnten sich jedoch ohne weiteres Erfolgschancen vor dem Landgericht ausrechnen, da - anders als in dem Fall von BGHZ 53, 315 - die zwischen der Zedentin und der Wertt vereinbarte Schiedsklausel nicht allgemein gefaßt war und von den vorgesehenen Schiedsrichtern keiner die Befähigung zum Richteramt haben mußte, so daß sie eine restriktive Auslegung der Klausel des Landgerichts für möglich halten konnten.
daß die Beklagten erkennen mußten, daß vor allem aus der in der Entscheidung BGHZ 53, 315 aufgezeigten Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere auch beim OLG Hamburg (HansRGZ 1933 B 582; MDR 1947, 133), die Tendenz zu erkennen war, den Kompetenzbereich der Schiedsgerichte in zunehmendem Maße auch auf die Entscheidung über die Wirksamkeit der jeweils vereinbarten Schiedsklausel auszudehnen, vor allem dann, wenn die Schiedsgerichte - wie im Streitfall - über die "Auslegung des Vertrages" zu befinden haben, da von dem Gericht meist derselbe Tatsachenstoff sowohl für die Auslegung als auch für den Willensmangel bewertet werden muß (BGHZ 53, 315, 322), so daß sie sich nicht sicher sein konnten, mit ihrer Auslegung der Schiedsabrede durchzudringen.
Diese Pflichten konnten die Beklagten erfüllt haben, und auch insoweit schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des Berufungsgerichts an, wenn der Zweitbeklagte gegenüber der Geschäftsleitung der Zedentin unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum, insbesondere der Entscheidung in BGHZ 53, 315, "die einzelnen Risiken vorgetragen" und sich "zu den bestehenden Unsicherheiten und Unwägbarkeiten über die Interpretation und Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln" geäußert hätte.
- BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82
Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für …
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Dabei kommt es nicht darauf an, daß die Klägerin ihre Rechte von einer liberianischen Gesellschaft herleitet und mit Liberia die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist, und zwar, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, selbst dann nicht, wenn die Abtretung nur zum Zwecke der Umgehung des § 110 ZPO oder nur zum Inkasso erfolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1984 - IVa ZR 196/82 - WM 1984, 1125, 1126). - BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59
Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen - …
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Denn ein Anwalt muß gegenüber seinem Mandanten Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlaß gibt, darlegen und erörtern (BGH, Urteil vom 21. November 1960 - III ZR 160/59 - NJW 1961, 601, 602).
- BGH, 04.12.1973 - VI ZR 10/72
Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt wegen Verletzung der …
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Eine solche Verpflichtung hätte nur dann bestehen können, wenn die von dem Zweitbeklagten vertretene Auffassung, das Schiedsgericht habe hier nicht über die Wirksamkeit des Vertrages zu befinden gehabt, als "zweifelhaft und allenfalls noch vertretbare juristische Meinung" hätte bezeichnet werden müssen (Senatsurteil vom 4. Dezember 1973 - VI ZR 10/72 - VersR 1974, 488, 489). - BGH, 09.12.1981 - VIII ZR 35/81
Befreiung von der Sicherheitsleistung - Geltung für Ausländer - Ausnahmen
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Den fremden Staatsangehörigen stehen juristische Personen gleich, die ihren Sitz im Ausland haben (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1981 - VIII ZR 35/81 - DB 1982, 802 = ZIP 1982, 364, 365). - BGH, 19.09.1966 - II ZR 62/64
Klage gegen die Haftpfllichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung der …
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66
Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch …
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - BGH, 15.02.1955 - I ZR 108/53
Beweislast für Rechtsmängel
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - OLG Hamm, 15.05.1979 - 10 U 108/78
Zur Beweislast im Notarhaftpflichtprozess
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - OLG Celle, 06.05.1981 - 3 U 125/80
Auszug aus BGH, 16.10.1984 - VI ZR 304/82
Das Berufungsgericht geht allerdings mit der bereits auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trägt, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (RG HRR 1933 Nr. 1746; Senatsurteil vom 2. Juli 1968 - VI ZR 168/66 - VersR 1968, 1059, 1061 = WM 1968, 1042, 1043 f.; OLG Hamm, VersR 1980, 683; OLG Celle, VersR 1983, 88, beide bestätigt durch Nichtannahmebeschlüsse des Senats vom 25. März 1980 - VI ZR 183/79 bzw. vom 15. Juni 1982 - VI ZR 139/81; zum Beweis negativer Tatsachen im übrigen vgl. BGHZ 16, 307, 310; BGH, Urteil vom 19. Juni 1966 - II ZR 62/64 - VersR 1966, 1021, 1022 und KG, MDR 1973, 233). - KG, 18.10.1972 - 4 U 2377/71
Schadenersatz; Rechtsanwalt; Beweispflicht; Auftrag; Vergleich
- BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85
Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer …
Wird einem Rechtsanwalt der Auftrag übertragen, angebliche Rechte seines Mandanten gegen einen Dritten zu verfolgen, so obliegt es ihm zu prüfen, ob dessen Begehren bei dem vorgetragenen Sachverhalt Erfolg haben kann (BGH Urteile v. 17. Januar 1963 - III ZR 145/61, VersR 1963, 387, 388; v. 4. Dezember 1973 - VI ZR 10/72, VersR 1974, 488, 489; v. 8. Dezember 1983 - I ZR 183/81, NJW 1984, 791, 792; v. 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264, 265; Müller JR 1969, 161, 163, 164).Auch dann, wenn das Begehren des Mandanten aufgrund einer gut vertretbaren Rechtsauffassung zwar Erfolg haben kann, die Rechtslage aber dennoch zweifelhaft ist, weil sich etwa eine gefestigte Rechtsprechung noch nicht gebildet hat, muß der Anwalt gegenüber seinem Mandanten Zweifel und Bedenken, zu denen die Rechtslage Anlaß gibt, darlegen und erörtern und die weiteren Schritte von der nach dieser Belehrung zu treffenden Entscheidung des Mandanten abhängig machen (BGH Urteile v. 21. November 1960 - III ZR 160/59, NJW 1961, 601, 602;… v. 17. Januar 1963 aaO; v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866; BGHZ 89, 178, 182; BGH Urt. v. 16. Oktober 1984 aaO;… Müller aaO; Borgmann/Haug, Anwaltspflichten, Anwaltshaftung, 1979, § 20 3 S. 79).
- BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von …
Denn der Mandant, der einen Rechtsanwalt auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, trägt die Beweislast für die Pflichtverletzung (BGH, Urt. v. 16.10.1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264, 265; Senatsurt. v. 5.2.1987 - IX ZR 65/86, WM 1987, 590, 591 = NJW 1987, 1322, 1323; Senatsurt. v. 2.4.1987 - IX ZR 68/86, WM 1987, 725, 727; Senatsurt. v. 22.9.1987 - IX ZR 126/86, NJW 1988, 706). - BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86
Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, hier einen Rechtsanwalt, auf Leistung von Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast trage, auch wenn ihm damit der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet werde (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82, LM ZPO § 282 /Beweislast/ Nr. 42 = NJW 1985, 264, 265 m.w.N.; vgl. BGH, Urt. v. 22. Januar 1986 - IVa ZR.Auch der Charakter der Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und dem Anwalt als Vertrauensverhältnis verlangt keine Umkehr der Beweislast (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1984 aaO).
- BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 137/86
Beweislast für rechtzeitige Absendung und Zugang der Mängelanzeige
Zwar ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einer Partei den Beweis einer negativen Tatsache aufzubürden (z. B. BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82 = NJW 1985, 264 unter II 4 a m. Nachw.;… Rosenberg aaO S. 326 ff.). - OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
In Bezug auf negative Tatsachen stellt die Rechtsprechung an das substantiierte Bestreiten des Gegners strenge Anforderungen (BGH NJW 1985, 264, 265; 2003, 1039; BAG NJW 2004, 2848, 2851). - BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92
Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat derjenige, der einen Rechtsanwalt wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Mandatsverhältnis auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, auch den Beweis zu führen, daß der Anwalt die gebotene Beratung und Belehrung nicht gegeben hat (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264, 265; v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, WM 1987, 590, 591; v. 2. April 1987 - IX ZR 68/86, WM 1987, 725, 727). - BGH, 02.04.1987 - IX ZR 68/86
Darlegungs- und Beweislast bei Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch der Senat angeschlossen hat, trägt derjenige, der einen zur umfassenden Belehrung und Aufklärung Verpflichteten, z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar, auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, weil dieser seine Pflichten nicht gehörig erfüllt habe, für dieses Unterlassen die Beweislast, wenn ihm damit auch der Beweis einer negativen Tatsache aufgebürdet wird (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264, 265 m.w.N.; v. 5. Februar 1987 - IX ZR 65/86, z.V.b.). - BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05
Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung; …
Das gilt auch dann, wenn dem Betroffenen damit im Einzelfall der Beweis für das Nichtvorliegen eines Umstandes obliegt; die Schwierigkeit eines Negativbeweises ändert die Verteilung der Beweislast grundsätzlich nicht (stRspr; vgl. Urteil vom 30. Januar 1997 - BVerwG 2 C 10.96 - BVerwGE 104, 55 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 113 S. 8; BGH, Urteile vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82 - NJW 1985, 264 , vom 13. Dezember 1984 - III ZR 20/83 - NJW 1985, 1774 und vom 13. Mai 1987 - VIII ZR 137/86 - BGHZ 101, 49 ). - BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90
Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung
Die danach maßgebende Verteilung der Beweislast zwischen den Parteien hat zur Folge, daß die Beklagte auch die Beweislast für sogenannte negative Tatsachen und damit für ihre Behauptungen über das Fehlen der Bezugs- und Liefermöglichkeiten der Beklagten zu tragen hat (vgl. BGHZ 101, 49, 55 [BGH 13.05.1987 - VIII ZR 137/86]; BGH, Urt. v. 16.10.1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264, 265 m.w.N.). - BGH, 13.02.1992 - IX ZR 105/91
Pflichten des Steuerberaters nach Zugang eines Steuerbescheides; Einbeziehung von …
Da es bei all dem nicht um den Einwand der Erfüllung vertraglicher Pflichten, sondern umgekehrt um eine Pflichtverletzung geht, trifft die Klägerin dafür (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1984 - VI ZR 304/82, NJW 1985, 264, 265) - und für die Ursächlichkeit einer etwaigen Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden (…BGH, Urt. v. 1. Oktober 1987 IX ZR 117/86, NJW 1988, 200, 203) - die Beweislast. - OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01
Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung
- OLG Köln, 16.05.2019 - 12 U 258/17
- BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02
Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten
- BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 105/84
Beweislast bei behauptetem Beratungsverschulden eines Steuerberaters
- OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 24 U 101/08
Bindung des Zahlungsempfängers an die Leistungsbestimmung des Schuldners; Pflicht …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 24 U 100/09
Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung
- BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88
Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder …
- LG Braunschweig, 27.04.2006 - 8 S 42/06
- OLG Saarbrücken, 27.03.2003 - 1 U 671/01
Zur Haftung des Notars wegen Verletzung von Aufklärungs- und Belehrungspflichten …
- OLG Saarbrücken, 27.03.2002 - 1 U 671/01
Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar; Ausschluß von …
- BGH, 15.02.2011 - VI ZR 190/10
Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch …
- OLG Düsseldorf, 31.08.2020 - 24 U 155/19
Aufklärungspflichten eines Anwalts über die Erfolgsaussichten einer Klage
- OLG Düsseldorf, 18.10.2005 - 24 U 24/05
Schadenersatzanspruch gegen Rechtsanwalt wegen unzureichender Beratung über …
- BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die …
- OLG Hamm, 09.03.1999 - 28 U 14/98
Voraussetzungen der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung …
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 150/02
Beweislast bei Anwalts- und Steuerberaterhaftung
- OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 24 U 73/03
Zum Schadenersatzanspruch des Mandanten gegen Rechtsanwalt wegen fehlerhafter …
- OLG Saarbrücken, 25.11.2008 - 4 U 50/08
- BGH, 16.12.1993 - I ZR 231/91
"Malibu"; Löschungsreife eines Warenzeichens nach Wegfall oder Fehlen eines …
- OLG Frankfurt, 01.06.2016 - 23 U 28/15
Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (fondsgebundene …
- OLG Koblenz, 12.05.2006 - 8 U 782/05
Anwaltshaftung: Schadensersatz wegen Nichtabratens von einem gerichtlichen …
- BGH, 02.07.1992 - I ZR 181/90
Verzicht des Geschäftsherrn auf Rückzahlung eines dem Handelsvertreter zur …
- OLG Frankfurt, 19.01.2015 - 23 U 20/14
Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Prospektfehler im Zusammenhang mit …
- OLG Frankfurt, 27.09.2013 - 23 U 200/12
1. Zu den Voraussetzungen eines SE-Anspruchs wegen einer falschen …
- OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 4 U 17/02
Zu den Voraussetzungen für eine Vermögensübernahme im Sinne des § 419 Abs. 1 BGB …
- BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung …
- OLG München, 16.12.1994 - 23 U 3641/94
Rechte und Pflichten des Maklers bei einem Vertrag mit einem Konzern
- OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 23 U 92/13
Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei Rückvergütungen
- BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des …
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 178/04
Pflichten des Rechtsanwalts nach unzureichender schriftlicher Belehrung
- OLG Düsseldorf, 06.09.2002 - 17 U 222/01
- OLG München, 23.10.1992 - 8 U 4392/88
Begründung der Verbindlichkeit des Ausstellers eines Wechsels ist ein …
- BGH, 03.12.1992 - XI ZR 61/92
Beratungspflichtverletzung und Schadenszurechnung bei Rechts- und Steuerberatung …
- LG Braunschweig, 02.12.2009 - 22 O 1079/09
Mandant muss Falschberatung des Rechtsanwalts beweisen / Rechtsanwalt unterliegt …
- LG Bielefeld, 02.04.2009 - 4 O 361/08
Vollmachterteilung als Indiz für ein Auftragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt; …
- OLG München, 17.12.2008 - 7 U 4791/06
Forfaitierung: Garantieübernahme des Verkäufers für den rechtlichen Bestand der …
- OLG Koblenz, 25.05.1990 - 5 U 1348/89
Klage eines Ehepaars (Käufer eines Hausanwesens) gegen die Verkäufer und den …
- OLG Braunschweig, 24.10.2012 - 8 U 41/12
Betreiberhaftung Niederspannungsnetz für Fehler eines anderen Netzbetreibers
- OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 23 U 88/11
Verletzung von Mitteilungspflichten aus einem Beratungsdepotvertrag
- OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 31/86
- LG Duisburg, 27.08.2009 - 4 O 76/09
- OLG Köln, 10.07.1991 - 13 U 58/91
Beweislast für unterbliebene Beratung L
- FG Niedersachsen, 20.10.1999 - VI 623/98
Rechtmäßigkeit eines Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen …
- OLG Frankfurt, 04.04.1989 - 14 U 231/87
Steuerberatung; Aufklärung über steuerliche Folgen der Änderung eines …
- OLG Düsseldorf, 14.07.1988 - 8 W 40/88
- OLG Düsseldorf, 23.07.1992 - 13 U 24/91
- AG Papenburg, 13.05.2020 - 3 C 358/19
Haftung Niederspannungsnetzbetreiber: Überspannungsschäden Heizung
Rechtsprechung
StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der Voraussetzungen für die Übernahme von Schulbeförderungskosten; Bestimmung des Umfangs der Überprüfbarkeit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen einer Grundrechtsklage; Begrenzung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderungskosten - Verfassungsmäßigkeit der Erstattungsregelung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 264 (Ls.)
- NVwZ 1984, 788
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (8)
- StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Die vom Gericht vorgenommene Bewertung der gymnasialen Bildung an der schul formbezogenen (= additiven) Gesamtschule in ... als gleicher Bildungsgang wie die Gymnasialbildung im Gymnasium "..." entspreche dem geltenden Schulrecht und finde in der Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1982 (P. St. 929 "Umwandlung eines Gymnasiums in eine additive Gesamtschule") ihre Bestätigung.Zulässiger Gegenstand einer Grundrechtsklage ist nach Erschöpfung des Rechtsweges gemäß §§ 48 Abs. 3, 49 Abs. 2 StGHG allein die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts, so weit es sich dabei um ein Gericht des Landes Hessen handelt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt ausführlich Beschluß vom 25.11.1982 - P.St. 929 - StAnz.
1982, 2432, = ESVGH 33, 6 m.w.N.).
Dieses elterliche Erziehungsrecht erstreckt sich zwar auch und insbesondere auf die schulische Erziehung (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 25.11.1982 - P.St. 929 - a.a.O.); es schließt aber keinen Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten ein.
Trotz möglichen Unterschieden in der Unterrichtsgestaltung - Gesamtschulen sind räumlich - organisatorisch -pädagogische Einheiten mit Möglichkeiten gemeinsamer Unterrichtsveranstaltungen auch über Schulzweige hinweg - hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. November 1982 - P.St. 929 - den Unterschied zwischen den beiden Schularten nicht für verfassungsrechtlich wesentlich gehalten, wenn eine Schule in die andere umgewandelt oder übernommen und die Wahlmöglichkeit der Eltern oder Schüler insoweit beeinflußt wird.
- StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an …
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Vielmehr läßt der allgemeine Gleichheitssatz auch hier dem Gesetzgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen und zieht ihm nur äußerste Grenzen (vgl. dazu Staatsgerichtshof, Urteil vom 25.5.1983 - P.St. 933 -, …1983, S. 1302 = ESVGH 34, 1 = NVwZ 1984, 99).
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57
Bahnhofsapotheke Frankfurt
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 225, 228; 25, 371, 400) hat es der Gesetzgeber grundsätzlich in der Hand, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln.
- BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67
lex Rheinstahl
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 225, 228; 25, 371, 400) hat es der Gesetzgeber grundsätzlich in der Hand, die Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln. - BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Andererseits erlaubt der Gleichheitssatz mit Rücksicht auf eine Ungleichheit verschiedener Sachverhalte nicht jede Differenzierung; für sie muß sich gerade aus dem Sachverhalt, der die Regelung zum Gegenstand hat, ein sachlich vertretbarer Grund anführen lassen (BVerfGE 17, 122, 130; 19, 1, 8). - BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Andererseits erlaubt der Gleichheitssatz mit Rücksicht auf eine Ungleichheit verschiedener Sachverhalte nicht jede Differenzierung; für sie muß sich gerade aus dem Sachverhalt, der die Regelung zum Gegenstand hat, ein sachlich vertretbarer Grund anführen lassen (BVerfGE 17, 122, 130; 19, 1, 8). - BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72
Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Der Gleichheitssatz ist erst dann verletzt, wenn für die gesetzliche Unterscheidung kein sachlich einleuchtender Grund vorliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfGE 35, 262, 272; 40, 109, 116). - BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81
Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden …
Auszug aus StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962
Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde mit Beschluß vom 4. Februar 1982 (7 B 143.81) zurück.
- StGH Hessen, 04.10.1995 - P.St. 1170
Abstrakte Normenkontrolle; Schulrecht; Gesetzesvorbehalt; Elternrecht; …
Die jetzt zur Prüfung gestellten Normen des Hessischen Schulgesetzes, soweit sie auf den Begriff Bildungsgang abstellten, enthielten die gleiche verfassungsrechtliche Problematik wie diejenige in dem im Jahre 1984 vom Staatsgerichtshof entschiedenen Fall (P.St. 962).Es bedient sich damit einer seit dem Entwurf für ein Landesschulgesetz der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages - DJT - (Bericht der Kommission Schulrecht des Deutschen Juristentages 1981, Schule im Rechtsstaat, Bd. I, im folgenden: DJT-Entwurf) eingeführten Terminologie (vgl. etwa §§ 17 ff. und 58 ff. des DJT-Entwurfs und S. 196 der Begründung;… vgl. dazu auch Beschluß der 266. Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993, Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I, ABl. 1994, S. 164 ff., im folgenden: KMK-Beschluß), wobei unter Bildungsgang ein normierter Bildungsweg verstanden wird (vgl. StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 962 -, StAnz. 1984, S. 1581 = NVwZ 1984, S. 788).
Für die kooperative Gesamtschule, die ohnehin schulformbezogen in Schulzweigen (der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums) organisiert ist und in der der Unterricht in abschlußbezogenen Klassen erteilt wird (vgl. § 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HSchG), ist dies seit langem allgemein anerkannt (vgl. hierzu StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 962 -, a.a.O.;… Beschluß vom 25.11.1982 - P.St. 929 -, a.a.O.).
- VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86
Zu den Folgen verzögerter Nachwahlen (vorzeitig) ausgeschiedener …
Das Elternrecht schließt aber keinen Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten ein (ebenso für Art. 55 Satz 1 der Verfassung des Landes Hessen: HessStGH, NVwZ 1984, 788 ). - VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00
Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule
Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung läge eine diskriminierende finanzielle Ungleichbehandlung etwa bei einer Regelung vor, die tendenziös nur für den Besuch bestimmter Schularten oder Schulformen eine Erstattung vorsähe, für den Besuch anderer hingegen nicht, wenn also Vor- oder Nachteile wegen der getroffenen Schulwahl gewährt bzw. zugefügt würden (Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - StAnz. S. 1581 u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - StAnz. S. 1585 ).Dagegen ist es eine sachgerechte Form der Gleichbehandlung, wenn in einer vergleichbaren Ausgangssituation ohne Rücksicht auf die getroffene Wahl (z. B. für eine näher oder weiter gelegene, für eine öffentliche oder private Schule) in Anknüpfung an den Standort der nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang in der gewählten Organisationsform anbietet, und an die Entfernung von der Wohnung ein diesem Maßstab entsprechender Betrag erstattet wird (Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - a. a. O. u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - a. a. O. ).
- OVG Thüringen, 16.08.2001 - 1 KO 945/00
Schülerbeförderung, Kosten; Erstattung; Schulen in freier Trägerschaft; …
Demgegenüber geht das VG Frankfurt/Main im Anschluss an die Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (vgl. dessen Beschluss vom 25.7.1984 - P. St. 962 -, NVwZ 1984, 788, 790) für das Hessische Recht davon aus, dass sich ein Bildungsgang "in erster Linie durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss" auszeichne, was die Annahme nahe legt, dass Waldorfschulen jedenfalls dann keinen - im Verhältnis zu den staatlichen Schulen - eigenständigen Bildungsgang darstellen, wenn letztlich die gleichen Abschlüsse erzielt werden wie an staatlichen Schulen.Den Eltern ist in diesem Falle zuzumuten, die finanziellen Folgen ihrer Entscheidung gegen die nächstgelegene Schule selbst zu tragen (so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.1.1997 - 9 S 1904/94 -, DVBl. 1997, 1184 unter Hinweis auf den Beschluss vom 8.3.1996 - 9 S 1955/93 -, DVBl. 1996, 999, 1000; vgl. a. Hess. StGH, NVwZ 1984, 788, 789).
- VGH Hessen, 01.02.1990 - 6 UE 2180/88
Anspruch auf Errichtung einer Schule - schulformunabhängige (integrierte) …
Dem entspricht die Auslegung des Art. 55 Satz 1 HV durch den Hessischen Staatsgerichtshof, nach dem wesentlicher Inhalt des dort normierten Erziehungsrechts der Eltern die Wahl des Bildungsweges ist (Hess. StGH…, Beschluß vom 25.11.1982, P.St. 929 -- a.a.O.), der in erster Linie gekennzeichnet werde "durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluß" (Hess. StGH, Beschluß vom 25.07.1984 -- P.St. 962 --, NVwZ 1984, 788 , der dort nach der damaligen Rechtslage davon ausging, das Gesetz selbst beantworte die Frage, zu welchen Bildungswegen bestimmte Schulformen gehörten, nicht).Auch im Zusammenhang mit der Erstattung von Schülerbeförderungskosten hat der Staatsgerichtshof entschieden, daß ein Gymnasium und eine additive Gesamtschule im gymnasialen Zweig unter den Gesichtspunkten von Bildungsinhalt und Bildungsziel den gleichen Bildungsgang anbieten (Hess. StGH, Beschluß vom 25.07.1984 -- P.St. 962 -- a.a.O., S. 790).
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94
Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …
Insbesondere ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß eine Regelung, die - wie § 94 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 NSchG in der hier noch maßgeblichen Fassung vom 6.11.1980 (Nds. GVBl. S. 383), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.7.1990 (Nds. GVBl. S. 275) - die Erstattung der Beförderungskosten auf den Betrag begrenzt, der für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entsteht oder entstehen würde, verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (Hess. StGH, NVwZ 1984, 788; BayVerfG, SPE IV 670 Nr. 37; Hess. VGH, SPE IV 670 Nr. 35;… Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl., S. 403 m.N.;… Stein/Roell, Handbuch des Schulrechts, 1988, S. 248 m.N.; vgl. auch § 103 Abs. 1 Satz 2 des vom Deutschen Juristentag 1981 vorgelegten Entwurfs für ein Landesschulgesetz).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist deshalb i.S.d. § 94 Abs. 3 Satz 1 NSchG als "Bildungsgang" die besondere fachliche Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot anzusehen, die sich im allgemeinen zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt (…Urt. vom 30.11.1983 - 13 A 56/83 - NVwZ 1984, 812;… Urt. vom 20.8.1986 - 13 A 51/85 und 13 A 184/84 - Urt. vom 30.8.1990 - 13 A 136/88 - Urt. vom 30.9.1991 - 13 L 71/90 - zustimmend Klügel/Woltering, NSchG, 2. Aufl., Rn. 15 zu § 94;… Rn. 4 zu § 43; ebenso zu § 34 HSchVG Hess. StGH, Beschl. vom 25.7.1984 - P St. 952 - NVwZ 1984, 788, 790; Hess. VGH…, Urt. vom 25.9.1987 - 6 UE 265/85 - SPE IV 670 Nr. 30).
- VGH Hessen, 16.05.1990 - 7 UE 2042/87
FIKTION; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN
Auch die Ausführungen des Hessischen Staatsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 25.07.1987 - P. St. 962 - stünden seiner, des Beklagten, Auslegung nicht entgegen.Der Staatsgerichtshof erklärte mit Beschluß vom 25.07.1984 (P. St. 962, StAnz. S. 1581) § 34 SchVG in der damals geltenden Fassung für verfassungsmäßig.
- VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89 Aus der Bayerischen Verfassung ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten (vgl. VerfGH 37, 126/131 f. = BayVBl. 1985, 14/15; 40, 45/50 = BayVBl. 1987, 458/459; vgl. auch HessStGH, NVwZ 1984, 788/789; BVerwG, NVwZ 1982, 441).
- OVG Thüringen, 10.03.2009 - 1 KO 207/08
Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung für Schüler einer integrierten …
Den Eltern ist in diesem Falle zuzumuten, die finanziellen Folgen ihrer Entscheidung gegen die nächstgelegene Schule selbst zu tragen (so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.1.1997 - 9 S 1904/94 -, DVBl. 1997, 1184 unter Hinweis auf den Beschluss vom 8.3.1996 - 9 S 1955/93 -, DVBl. 1996, 999, 1000; vgl. a. Hess. StGH, NVwZ 1984, 788, 789). - StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071
Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters …
Eine solche Verletzung liegt vor, wenn eine angefochtene Gerichtsentscheidung auf einem Landesgesetz beruht, das selbst gegen ein durch die Hessische Verfassung gewährtes Grundrecht des Antragstellers verstößt, oder wenn eine - an sich verfassungsgemäße - Vorschrift von dem erkennenden Gericht durch seine Auslegung im Einzelfall verfassungswidrig angewendet worden ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa B. v. 25.7.84 - P.St. 962 -, StAnz. 1984, S. 1581). - VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02
Nächstgelegene Schule - Bildungsgang
- VGH Hessen, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96
Schülerbeförderungskosten: Rechtsänderung hinsichtlich der Regelung der …
- VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
- OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 100/90
Schülerbeförderungskosten; Schülertransportkosten; Ausbildung; Kostenerstattung
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93
Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache
- VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10
Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule
- OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94
Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium
- VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03
Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE
- VG Göttingen, 06.05.2008 - 4 A 75/05
Bildungsgang; Ersatzschule; Laptop-Klassen; methodisch-didaktische …
- VG Weimar, 06.12.2007 - 2 K 535/06
Kostenerstattung einer Beförderung zu einer Integrierten Gesamtschule in Höhe der …
- VG Meiningen, 19.07.1996 - 8 K 266/96
Schülerbeförderung; Hochschulrecht; Kosten der Schülerbeförderung; Begriff des …
- VG Frankfurt/Main, 30.03.1988 - V/VE 2828/87
- VG Wiesbaden, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96